Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx GmbH in xxx, vertreten durch xxx mbH, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Stadtrat der Stadtgemeinde xxx vom 29.3.2021, xxx, EDV Nr. xxx, mit welchem die Berufung der xxx GmbH gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeister der Stadtgemeinde xxx vom 1.2.2021, xxx, mit welchem eine Kommunalsteuernachzahlung iHv EUR 7.992,04 und ein Säumniszuschlag iHv... mehr lesen...