Entscheidungen zu § 263 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-33 von 33

TE Vwgh Erkenntnis 2001/3/29 99/14/0105

In der gegen den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde wird ua ausgeführt, der in der Sache zuständige Berufungssenat I, der den angefochtenen Bescheid beschlossen habe, sei insofern rechtswidrig zusammengesetzt gewesen, als Mag. FG an der Entscheidung mitgewirkt habe. Mag. FG sei dem Berufungssenat I nicht als entsendetes Mitglied, sondern bloß als entsendeter Stellvertreter zugewiesen. Eine Mitwirkung des Mag. FG an der Entscheidung käme daher nur in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.03.2001

RS Vwgh 2001/3/29 99/14/0105

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §263 Abs2;BAO §263 Abs3;BAO §270 Abs3;
Rechtssatz: Wie der VwGH im Erkenntnis vom 15. September 1999, 98/13/0153, ausgeführt hat, sind Stellvertreter zur Mitwirkung in Berufungssenaten erst dann heranzuziehen, wenn alle Mitglieder an der Mitwirkung verhindert sind. Die Verhinderung aller Mitglieder ist von der belBeh darzutun. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.2001

RS Vwgh 1987/11/24 86/14/0098

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §177;BAO §263 Abs2;
Rechtssatz: Die Prüfungsorgane der Finanzämter und die beamteten Mitglieder der Berufungssenate weisen in Buchhaltungsfragen regelmäßig Kenntnisse auf, die ihnen auch die Beurteilung schwieriger Fragen auf diesem Gebiet ermöglichen, sodaß es in Verfahren vor den Berufungssenaten grundsätzlich keiner Beiziehung eines Sachverständige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1987

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