Gründe: Mit dem angefochtenen (auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche umfassenden) Urteil wurden Mag. Wolfgang S***** der Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1, Abs 2 StGB (A 1.) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 (zweiter Fall) StGB (A 3.), des Finanzvergehens nach § 33 Abs 1 FinStrG (A 2.), der Vergehen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB (A 4. und A 5.) sowie der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Gernot M***** im zweiten Rechtsgang von der Anklage des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Gegenstand des Freispruches war der Vorwurf, der Angeklagte habe im Bereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von Einkommenssteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1994 und Gewerbes... mehr lesen...
Norm: BAO §26 Abs1
Rechtssatz: Unter dem „Innehaben einer Wohnung" ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen. Der Annahme eines inländischen Wohnsitzes stehen weder Wohnsitze im Ausland noch längere Auslandsaufenthalte entgegen. Nicht maßgeblich ist, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen befindet. ... mehr lesen...