Entscheidungen zu § 257 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/10 95/13/0078

Mit Erkenntnis vom 20. Jänner 1993, 90/13/0049 (im folgenden: Vorerkenntnis), hob der Verwaltungsgerichtshof infolge einer ebenfalls vom Beschwerdeführer (der im verwaltungsbehördlichen Verfahren gemäß § 257 BAO seinen Beitritt zur Berufung der Arbeitgeberin erklärt hatte) eingebrachten Beschwerde den Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1989, Zl. GA 5 - 1862/84 (im folgenden: Vorbescheid), betreffend Haftung für die vom Arbeitslohn des Beschwerdeführers einzubehaltende Lohn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1997

RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0078

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §257 Abs1;BAO §257 Abs2;BAO §258 Abs2 litb;BAO §78 Abs1;FamLAG 1967 §39;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat durch seinen Beitritt zur Berufung die Rechte eines Beitretenden gem § 257 BAO erworben. Dies hat auch grundsätzlich zur Folge, daß er durch den Berufungsbescheid in seinen Rechte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 93/16/0030

Mit Kaufvertrag vom 17. Jänner 1991 erwarb die Firma T. von der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin eine Liegenschaft in Saalbach. Für diesen Erwerbsvorgang setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg (im folgenden: Finanzamt) mit einem an T. gerichteten Bescheid die Grunderwerbsteuer auf der Basis des in Raten zu entrichtenden Kaufpreises (unter Einschluß der Zinsen) in Höhe von S 1,202.965,-- fest. Dagegen erhob T. mit Schreiben vom 22. März 1991 Berufung m... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 93/16/0030

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §257 Abs2;BAO §276 Abs1;BAO §78 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 257 Abs 2 BAO ergibt sich, daß der Beitretende nicht mehr Rechte geltend machen kann als der Berufungswerber. Der Beitretende wird nämlich nach § 78 Abs 1 BAO erst dann Partei, wenn er dem Berufungsverfahren beigetreten ist. Schon durch die Zeitform "beigetreten ist" ergibt sich, daß die Parteist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

TE Vwgh ErkenntnisVS 1993/1/20 90/13/0049

Im Zuge einer bei der U.-Versicherungsanstalt durchgeführten Lohnsteuerprüfung behandelte der Prüfer den Wert der bestimmten Dienstnehmern überlassenen Dienstwohnungen als geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 15 EStG 1972. Nach den Beilagen zum Prüfungsbericht setzte der Prüfer für die dem Beschwerdeführer überlassene Wohnung zuzüglich der ihm gleichfalls zur Verfügung gestellten Räume zur Ausübung einer freiberuflichen Berufstätigkeit (Ordination) bei einer Nu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh ErkenntnisVS | 20.01.1993

RS Vwgh 1993/1/20 90/13/0049

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §257 Abs1;BAO §257 Abs2;BAO §258 Abs2;
Rechtssatz: Weist die Abgabenbehörde einen Berufungsbeitritt nicht zurück, erwirbt der Beitretende, unabhängig von der Zulässigkeit der Beitrittserklärung, alle Rechte nach § 257 Abs 2 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990130049.X04 Im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/7 90/16/0043

Bezüglich des Sachverhaltes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom heutigen Tage, Zl. 90/16/0005, verwiesen, mit welchem die Beschwerde des N gegen den obbezeichneten Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG als unzulässig zurückgewiesen wurde. Wie in der Begründung: dieses Beschlusses näher dargestellt wurde, hatte der Geschäftsführer der beschwerdeführenden Partei am 1. August 1989 "als ausgewiese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.03.1991

RS Vwgh 1991/3/7 90/16/0043

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §243;BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs2;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Als Berufungswerber kann nur der verstanden werden, der formell berechtigt ist, eine Berufung einzubringen, oder wer dem Berufungswerber durch besondere Vorschrift gleichgestellt wird, wie das § 257 Abs 2 BAO bezüglich der einer Berufung beigetretenen Pe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.03.1991

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