RS Vwgh 1993/1/20 90/13/0049

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §257 Abs1;
BAO §257 Abs2;
BAO §258 Abs2;

Rechtssatz

Weist die Abgabenbehörde einen Berufungsbeitritt nicht zurück, erwirbt der Beitretende, unabhängig von der Zulässigkeit der Beitrittserklärung, alle Rechte nach § 257 Abs 2 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130049.X04

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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