Entscheidungen zu § 248 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/21 2004/17/0145

1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb als Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 22. November 1996 der CgmbH (in der Folge C. GmbH) die Anzeigenabgabe für die anlässlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte für den Zeitraum Juli 1993 bis März 1996 (aufgeschlüsselt) in der Höhe von insgesamt S 6,420.352,--, zuzüglich eines Verspätungszuschlages für die Monate Juli 1993 bis März 1995 in der Höhe von S 642.035,-- und eines Säumniszuschlag... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2004

RS Vwgh 2004/12/21 2004/17/0145

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §193 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/17/0146 E 21. Dezember 2004
Rechtssatz: § 248 Abs. 1 BAO knüpft an ein anderes Sachverhaltselement als § 193 Abs. 1 Wr LAO an. Während nämlich in § 248 Abs. 1 BAO die Legitimation zur Berufung gegen den an den Pri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/25 89/15/0067

Am 21. Februar 1984 wies das Kreisgericht Ried im Innkreis den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der N & Co. KG, O (im folgenden: KG) mangels Vermögens ab. Mit Beschluß vom 8. Oktober 1985 verfügte dasselbe Gericht die amtswegige Löschung der KG. Der Beschwerdeführer war von der Gründung der KG im Jahre 1956 bis zur Löschung deren persönlich haftender Gesellschafter. Mit Bescheid vom 6. August 1986 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1990

RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0067

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §248 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 55;
Rechtssatz: Ausf, daß die vom zur Haftung Heranziehbaren geltend gemachten Billigkeitsgründe seiner Vermögenslosigkeit bzw seiner Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1990

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