Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin betreibt in NÖ ein Weingut und versendet von hier aus auch Wein an verschiedene Abnehmer im Bereich des Landes Wien. Mit dem - nach mehreren Rechtsgängen - im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Abgabenberufungskommission der Stadt Wien vom 28. November 1978 wurde der Beschwerdeführerin gestützt auf Bestimmungen des Getränkesteuergesetzes für Wien und der Wiener Abgabenordnung (WAO) für die Zeit vom 1. Jänner 1969 bis 30. Septembe... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2 StGG Art5 BAO §207 BAO §238 WAO §154WAO §157WAO §184 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenberufungskommission der Stadt Wien vom 1. Juni 1977 wurde den beschwerdeführenden Inhabern eines Weingutes in E./NÖ in Anwendung des §149 Abs3 der Wr. Abgabenordnung (WAO) für die Zeit vom 1. Jänner 1969 bis 30. November 1974 Getränkesteuer im Betrag von 60000 S vorgeschrieben. Die Behörde ging davon aus, daß die Beschwerdeführer an Letztverbraucher in W. Wein abgegeben hätten, diese Tatsache aber zu... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab StGG Art5 BAO §207 BAO §238 VStG §31 Abs1WAO §146WAO §149WAO §157WAO §184Wr GetränkesteuerG §7 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...