Entscheidungen zu § 230 Abs. 7 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/20 98/15/0193

Die Abgabenbehörde erster Instanz erließ einen Vollstreckungsbescheid gemäß § 230 Abs. 7 BAO. Die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, für deren Entrichtung dem Beschwerdeführer gemäß § 210 Abs. 4 BAO eine Zahlungs- bzw. Nachfrist zustehe, erscheine gefährdet, weil auf Grund der hervorgekommenen Tatbestände des Betriebsprüfungsverfahrens mit einer Vermögensverschiebung ins Ausland oder an andere Personen gerechnet werden müsse. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Im Betriebs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0193

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §230 Abs7;
Rechtssatz: Für den Erlass eines Vollstreckungsbescheides gemäß § 230 Abs 7 BAO müssen Umstände hervorkommen, die die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen. Dabei kommt es lediglich darauf an, dass diese Umstände der Finanzbehörde in dem in der zitierten Bestimmung angeführten Zeitraum (erstmals) bekannt werden. Hingege... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/25 97/15/0030

Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner ydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Vollstreckungsbescheid vom 12. September 1995 sprach das Finanzamt aus, daß die Einbringlichkeit von Umsatzsteuer und Säumniszuschlag in Höhe von insgesamt 4,714.804 S (Umsatzsteuer Jänner bis Juni 1995: 4,686.130 S; Säumniszuschlag: 28.674 S), für deren Entrichtung gemäß § 210 Abs. 4... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1999

RS Vwgh 1999/3/25 97/15/0030

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §230 Abs7;BAO §232;
Rechtssatz: Eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung iSd § 230 Abs 7 BAO ist aus den gleichen Gründen anzunehmen, welche bei noch nicht vollstreckbaren Abgabenforderungen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gem § 232 BAO Anlass geben können (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2390). European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/10 93/15/0036

Mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. September 1992 wurden Anträge der Beschwerdeführerin, die Einhebung fälliger Abgaben (Kapitalertragsteuer 1988 und 1989, Umsatzsteuer 1988 bis 1990, Gewerbesteuer 1988 und 1989, Körperschaftsteuer 1988 und 1989) in der Höhe von insgesamt S 2,309.170,-- gemäß § 212a BAO auszusetzen, zurückgewiesen, weil sie keine Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthielten. Im (vorgedruckten) Text des Bescheides ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.03.1994

RS Vwgh 1994/3/10 93/15/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §230 Abs2;BAO §230 Abs7;
Rechtssatz: Ein Bescheid, in dem gemäß § 230 Abs 7 BAO ausgesprochen wurde daß "die Zahlungsfrist bzw Nachfrist unwirksam sei" und "die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden", dient lediglich zur Rechtsfertigung dafür, daß bewilligte Zahlungserleichterungen ohne besonderen Wide... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1994

RS Vwgh 1994/3/10 93/15/0036

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs7;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirkungen eines (im Sinne des § 218 Abs 4 BAO zeitgerecht eingebrachten) Aussetzungsantrages, dem nicht stattgegeben wurde, beschränken sich auf die Hemmung der Vollstreckbarkeit BIS ZUR ERLEDIGUNG DES ANTRAGES (vgl § 230 Abs 6 BAO) und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1994

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