Entscheidungen zu § 23 Abs. 5 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1982/7/1 81/16/0076

Mit Kaufvertrag vom 4. Juli 1975 kaufte die Beschwerdeführerin von Dr. Ing. LM die Liegenschaft EZ nn KG K zuzüglich Mobiliar zum Gesamtkaufpreis von S 2,500.000,--. Über diesen Rechtsvorgang wurde am 11. Juli 1975 an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck eine Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG erstattet. Mit Kaufvertrag vom 4. Juli 1975 kaufte die Beschwerdeführerin von Dr. Ing. LM die Liegenschaft EZ nn KG K zuzüglich Mobiliar zum Gesamtkaufpreis von S 2,500.00... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.07.1982

RS Vwgh 1982/7/1 81/16/0076

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §23 Abs4; BAO §23 Abs5;GrEStG 1955 §16 Abs2; BAO § 23 heute BAO § 23 gültig ab 01.01.1962 BAO § 23 heute BAO § 23 gültig ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1982

RS Vwgh 1958/3/12 1767/57

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §23 Abs5;GebG 1957 §33 TP16; BAO § 23 heute BAO § 23 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Wird von mehreren Personen in einer gemeinsamen Eingabe die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.03.1958

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