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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Wird von mehreren Personen in einer gemeinsamen Eingabe die Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft ins Handelsregister beantragt und ist der ernstliche Wille aller Beteiligten auf diese Eintragung gerichtet, dann sind Vorbehalte der Parteien untereinander über die Gestaltung des Innenverhältnisses auf die Gebührenpflicht und auf das Ausmaß der Gebühr nach § 33 TP 16 GebG ohne Einfluß.Wird von mehreren Personen in einer gemeinsamen Eingabe die Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft ins Handelsregister beantragt und ist der ernstliche Wille aller Beteiligten auf diese Eintragung gerichtet, dann sind Vorbehalte der Parteien untereinander über die Gestaltung des Innenverhältnisses auf die Gebührenpflicht und auf das Ausmaß der Gebühr nach Paragraph 33, TP 16 GebG ohne Einfluß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001767.X01Im RIS seit
12.03.1958Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019