RS Vwgh 1958/3/12 1767/57

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Veröffentlicht am 12.03.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Rechtssatz

Wird von mehreren Personen in einer gemeinsamen Eingabe die Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft ins Handelsregister beantragt und ist der ernstliche Wille aller Beteiligten auf diese Eintragung gerichtet, dann sind Vorbehalte der Parteien untereinander über die Gestaltung des Innenverhältnisses auf die Gebührenpflicht und auf das Ausmaß der Gebühr nach § 33 TP 16 GebG ohne Einfluß.Wird von mehreren Personen in einer gemeinsamen Eingabe die Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft ins Handelsregister beantragt und ist der ernstliche Wille aller Beteiligten auf diese Eintragung gerichtet, dann sind Vorbehalte der Parteien untereinander über die Gestaltung des Innenverhältnisses auf die Gebührenpflicht und auf das Ausmaß der Gebühr nach Paragraph 33, TP 16 GebG ohne Einfluß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957001767.X01

Im RIS seit

12.03.1958

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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