Entscheidungen zu § 227 Abs. 2 BAO

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/5/25 LVwG-AV-324/001-2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A, ***, ***, vom 21. Februar 2021 gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 22. Jänner 2021, mit welchem eine Berufung vom 9. September 2020 gegen einen Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 10. August 2020, betreffend die Festsetzung einer Mahngebühr und eines Säumniszuschlages, abgewiese... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 25.05.2021

RS Lvwg 2021/5/25 LVwG-AV-324/001-2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.05.2021 Norm: BAO §217 Abs10BAO §217a Z3BAO §227 Abs2
Rechtssatz: Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig, rechtskräftig, mit Bescheidbeschwerde angefochten oder richtig berechnet wurde (vgl Ritz, BAO6, § 217 Tz 4).[…] Aus § 217 Abs 10 iVm § 217a Z 3 BAO ergibt s... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 25.05.2021

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