Entscheidungen zu § 226 BAO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1980/12/11 B251/78, B291/78

Begründung: I.1.a) Dem Beschwerdeführer Dr. E. M. wurde mit dem Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk, Wien (FA), vom 22. Dezember 1977 eine Stundung des gesamten bis dahin aushaftenden Rückstandes in der Höhe von S 261.574,- bis 25. April 1978 gewährt. In dem Bescheid ist ausgeführt, daß "diese Bewilligung ... ohne Widerruf (Terminverlust)" unter näher dargelegten Voraussetzungen, insbesondere dann erlischt, wenn "die während der Stundungsfrist bescheidmäßig festgesetzten, j... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.12.1980

RS Vfgh 1980/12/11 B251/78, B291/78

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungAbgEO §13AbgEO §16AbgEO §31AbgEO §32 Abs1BAO §226BAO §229
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung, die Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Pfändung in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ist in einem Verwaltungsverfahren auszutragen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.12.1980

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