Entscheidungen zu § 221 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0049

Die beschwerdeführende AG stellte an eine ARGE, an der sie "federführend" beteiligt war, eine Faktura für erbrachte Leistungen aus, die bei der Beschwerdeführerin zu einer Umsatzsteuerzahllast für September 1991 und bei der ARGE zu einer abzugsfähigen Vorsteuer führte. Bezüglich dieses Vorsteuerguthabens beantragte die ARGE mit einer am 11. November 1991 persönlich durch einen Mitarbeiter der Beschwerdeführerin beim Finanzamt für Körperschaften eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0049

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §50 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig nicht Aufgabe eines in der Einlaufstelle eines Finanzamtes beschäftigten Organs, die Zuständigkeit für diverse Anbringen in der Weise wahrzunehmen, daß es umgehend selbst eine allfällige We... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0049

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §50 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unzutreffend ist das Argument, nach Abgabe eines Anbringens beim unzuständigen Finanzamt stünde es nicht mehr "in der Macht des Abgabepflichtigen", über das Schriftstück zu verfügen. Selbst für... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0023

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3BAO §108 Abs4BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151BAO §221 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1982/19, S 284;
Rechtssatz: Die Fristbestimmungen der BAO gelten sowohl für die Fristen des Verfahrensrechtes wie auch für die des materiellen Rechtes (Hinweis E 12.11.1981, 3706/80, Besprechung in ÖStZB 1982/19, Seite 284).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0023

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151BAO §221 Abs1 Satz1 idF 1980/151
Rechtssatz: Der Begriff der Säumnis iSd § 221 Abs 1 erster Satz BAO erfaßt die verspätete Tilgung nicht etwa Fristverstöße anderer Art (zB verspätete Zahlungserleichterungsansuchen, verspätete Abgabe von Erklärungen usw; Hinweis E 23.9.1963, 818/62, VwSlg 2930 F/1963). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

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