Entscheidungen zu § 220 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/11 2004/16/0028

Nach der Aktenlage hat das Finanzamt für Verbrauchssteuern und Monopole in Wien der beschwerdeführenden Gesellschaft im Jahre 1990 Mineralölsteuer für die Jahre 1987 bis 1990 zur Zahlung vorgeschrieben. Am 7. April 1997 brachte die steuerliche Vertretung der beschwerdeführenden Gesellschaft beim Hauptzollamt Wien einen als "Ansuchen um Stundung" bezeichneten Schriftsatz ein, in dem es heißt: "Auftrags der Pflichtigen ersuchen wir um Stundung eines Betrages in Höhe von S 21,5... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.2004

RS Vwgh 2004/11/11 2004/16/0028

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §218 Abs2;BAO §220 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 220 Abs. 1 BAO wird der Säumniszuschlag im Zeitpunkt des Eintrittes der Verpflichtung zu seiner Entrichtung fällig. Die Nachfrist des § 218 Abs. 2 BAO schiebt somit die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hinaus. (Hier: Der Spruchteil des angefochtenen Bescheides über die Entrichtung der A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.2004

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