Begründung: Mit im Wege des ERV eingebrachten Schriftsatz vom 14.10.2024 beantragte die Betreibende, ihr aufgrund ihrer vollstreckbaren Rückstandsausweise vom 19.3.2024, GZ 001002393973, und vom 10.7.2024, GZ 001004236818, zur Hereinbringung von Kapitalforderungen von EUR 1.330,08 (darin enthalten eine Nebenforderung von EUR 25,32) sowie von EUR 293,25 (darin enthalten eine Nebenforderung von EUR 3,00) die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution nach § 295 EO als Exekutionspak... mehr lesen...
Gründe: Der iranische Staatsangehörige Mohammed A und der pakistanische Staatsbürger Khan B wurden (zu I) des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. (und zwar B als Anstifter nach § 12 StGB) und (zu II) des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG (B wieder als Anstifter nach § 11 FinStrG) schuldig erkannt. Der iranische Staatsangehörige Mohammed A und der pakistanische Staatsbürger Khan B wurden (zu römisch eins) des Verbrechens wider die... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Jänner 1941 geborene österreichische Staatsbürger Robert A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 2, 128 Abs 2 Der am 8.Jänner 1941 geborene österreichische Staatsbürger Robert A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer 2, 128, Absatz 2 StGB. und des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteils hat er 1. am 19.Jän... mehr lesen...
Norm: BAO §135 BAO §217 ff FinStrG §33 ff BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989 BAO § 135 gülti... mehr lesen...