Entscheidungsgründe: Anton S***** war Geschäftsführer (im Folgenden Geschäftsführer) der T***** GmbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin). Darüber hinaus betrieb er auch noch ein nicht prot. Einzelunternehmen. Da er nicht in der Lage war, seine - durch Pfändungen der beklagten Partei nur unzureichend besicherte und daher zum Großteil nicht einbringliche - Einkommenssteuerschuld als Einzelunternehmer zu begleichen, beantragte er im Jahre 1997, das damals bestehende Steuerguthaben d... mehr lesen...
Norm: BAO §215 BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010 BAO § 215 gültig von 26.03.2009 bis 13.01.2010 ... mehr lesen...
Norm: BAO §215 BAO §216 BAO §239 Abs1 BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010 BAO § 215 gültig von 26.03.20... mehr lesen...