1 Auf dem Grundstück der mitbeteiligten Partei hat das Finanzamt ein Pfandrecht vormerken lassen. Dafür sind Gebühren in Höhe von 19.586 € angefallen. Da die Mitbeteiligte das Grundstück veräußern wollte, forderte das Finanzamt die Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld und die Begleichung der Gebühr. Der Notar zahlte den Gesamtbetrag (Abgabenschuld und Gebühr) auf das Abgabenkonto ein. 2 Mit Eingabe vom 16. September 2020 stellte die Mitbeteiligte einen Antrag auf E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgÄG 2020 ABGB §1438 BAO §214 Abs9 BAO §92 VwRallg ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 BAO § 214 heut... mehr lesen...