Entscheidungen zu § 214 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2005/11/15 2002/14/0051

Mit Bescheid vom 2. Mai 2000 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung von Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 55,662.403 S. Nach Verbuchung der Aussetzung erhöhte sich das auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Bank bestehende Guthaben auf rund 86 Mio. S. Mit Schreiben vom 3. August 2000 ersuchte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ein "Guthaben von ATS 55,662.403,--" um Überweisung des Betrages auf ein näher bezeichnetes Bankkonto. Noch vor Erl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.2005

RS Vwgh 2005/11/15 2002/14/0051

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs8;BAO §213;BAO §214 Abs1;BAO §214 Abs3;BAO §214 Abs4;BAO §215 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0132 E 17. Dezember 1996 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der in § 212a Abs 8 BAO angeführten Verwendungsbeschränkung von Tilgungstatbeständen haben Verrechnungen im Fall einer Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben nicht nach der Gru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/17 96/14/0132

Mit Bescheid vom 20. Mai 1992 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben von 48.177 S. Mit Berufungsentscheidung vom 22. März 1996 wurde über die strittigen Abgaben entschieden, worauf das Finanzamt mit Bescheid vom 3. Juni 1996 den Ablauf der Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgaben verfügte und dem Beschwerdeführer Aussetzungszinsen von 7.423 S vorschrieb. Während des Zeitraumes der Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgaben war am Abgab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1996

RS Vwgh 1996/12/17 96/14/0132

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs8;BAO §213;BAO §214 Abs1;BAO §214 Abs3;BAO §214 Abs4;BAO §215 Abs4;
Rechtssatz: Auf Grund der in § 212a Abs 8 BAO angeführten Verwendungsbeschränkung von Tilgungstatbeständen haben Verrechnungen im Fall einer Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben nicht nach der Grundregel des § 214 Abs 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1996

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