Entscheidungen zu § 214 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2001/13/0108

Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag sowie die Festsetzung eines damit zusammenhängenden Säumniszuschlages strittig. Die Vorschreibung betraf die an den wesentlich (zu 100 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlten Geschäftsführervergütungen. In den Berufungsschriften vom 30. August 1996 (betreffend die Abgabenvorschreibungen für die Jahre 1994 und 1995) und vom... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0108

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §201;BAO §214 Abs2;BAO §221 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0213
Rechtssatz: Werden gemäß § 201 letzter Satz BAO mehrere Abgabenschuldigkeiten derselben Art in einem Bescheid zusammengefasst, ist gemäß § 214 Abs 2 BAO - nur ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1980/1/25 1753/79

Die Beschwerdeführer entrichteten am 10. November 1978 die für Oktober 1978 geschuldete Lohnsteuer und den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds abzüglich ausbezahlter Familienbeihilfe. Am 12. Dezember 1978 brachten die Beschwerdeführer denselben Betrag (Lohnsteuer S 8.291,20, Dienstgeberbeitrag S 4.984,61, abzüglich Familienbeihilfe S 880,-- = S 12.395,81) zur Einzahlung. Auf dem Überweisungsschein für diese Zahlung wurde als Verrechnungszweck im Sinne des § 214 Abs. 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1980

RS Vwgh 1980/1/25 1753/79

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1BAO §213 Abs4BAO §214 Abs2BAO §217 Abs1
Rechtssatz: Entrichtet ein Abgabenpflichtiger selbst zu berechnende Abgaben für einen bestimmten Zeitraum zum Fälligkeitstag und führt er bei einer späteren Überweisung für einen anderen Zeitraum irrtümlich auf dem Überweisungsschein dieselben Abgaben für denselben Zeitraum noch einmal a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1980

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