Entscheidungen zu § 212 Abs. 2 BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 1993/6/30 G275/92, G99/93, G100/93, G101/93, G102/93

Entscheidungsgründe: I. Mit dem im Verfahren B823/91 angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Mai 1991 verfügte die Finanzlandesdirektion für Tirol gemäß §212a Abs5 BAO den Ablauf der mit Bescheid vom 18. Dezember 1989 bewilligten Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer für 1986; dies infolge Erledigung der für die Aussetzung maßgebend gewesenen Berufung vom 15. November 1989 gegen den Einkommensteuerbescheid für 1986. In einem wurden gemäß §212a Abs9 BAO von... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.06.1993

RS Vfgh 1993/6/30 G275/92, G99/93, G100/93, G101/93, G102/93

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1BAO §212 Abs2BAO §212a Abs9
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung der BAO über Zinsen für eine Aussetzung; Gleichbehandlung von Stundung und Aussetzung in Bezug auf die Höhe der Zinsen angesichts der grundlegenden Unterschiede beider Rechtsinstitute nicht gerechtfertigt; Verhinderung des unter dem Aspekt des rechtsstaatlichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.06.1993

TE Vfgh Erkenntnis 1987/3/7 G15/86

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VwGH ist ein Beschwerdeverfahren gegen einen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland anhängig, mit dem letztinstanzlich dem Bf. des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß §212 Abs2 BAO Stundungszinsen für eine aushaftende Geldstrafe, für die Zahlungserleichterungen gewährt worden waren, zur Entrichtung vorgeschrieben wurden. Der VwGH stellt aus Anlaß dieses Beschwerdeverfahrens gemäß Art140 B-... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 07.03.1987

RS Vfgh 1987/3/7 G15/86

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1NationalbankG 1984 §48 Abs2BAO §212 Abs2 erster Satz idF BGBl 787/1974
Leitsatz: Höhe der Stundungszinsen werden in Anknüpfung an den Eskontzinssatz festgelegt; Eskontzinssatz - allgemein bekannter Begriff des Wirtschaftslebens, Höhe ist gemäß dem Nationalbankgesetz öffentlich bekannt zu machen; kein Anknüpfen an eine andere
Norm: ; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1987

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