Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Einzelrichterin xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Stadtsenat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 18.06.2015, Zahl: RA-34/449/2015, womit über die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeister xxx vom 16.04.2013, Zahl: RM/AG/KO/7/1/13, mit welchem die Kommunalsteuer für die Jahre 2009 bis 2011 festgesetzt wurde, sodass eine ... mehr lesen...