Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid des Landesjägermeisters von Kärnten vom xxx, Zahl: xxx, womit für das Jagdgebiet „xxx Alpe“, Jagdgebiets-Nummer: xxx, die Jagdabgabe für das Jagdjahr 2014 in Höhe von EUR 760,50 vorgeschrieben wird, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid des Landesjäg... mehr lesen...