Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen die Beschwerdevorentscheidung des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 15.04.2024, GZ: xxx, betreffend die Vorschreibung der pauschalierten Nächtigungstaxe für die Jahre 2018 bis 2022 für das Objekt xxx, xxx, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Die Beschwerde wird unbegründet a b g e w i e s e n . II. römisch zwei. Eine ordentliche Revision an den Verwaltu... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Mag. xxx, wohnhaft xxx xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 24.08.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung der Zweitwohnsitzabgabe für die Jahre 2013 bis 2018 gemäß § 2a Bundesabgabenordnung iVm § 297 Bundesabgabenordnung zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Ma... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 09.07.2015, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung eines vorläufigen Wasseranschlussbeitrages betreffend die Grundstücke Parz. Nr. xxx und xxx, beide inneliegend in der EZ xxx, GB xxx, xxx, im Ausmaß von € 3.353,09 gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter x... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx und des xxx, beide xxx, beide vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-159/2013/8/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-250/2012/13/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n . ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerden 1.) des xxx und 2.) der xxx, beide wohnhaft in xxx, gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 28.10.2013, Mag.Zl.: xxx, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde des Herrn Norbert Jochum (Beschwerdeführer) als unbegründet römisch eins. Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird die ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.06.2014 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtL37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Kärnten
Norm: BAO §201 BAO §207 ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §2ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §3ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §4ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §5ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §6ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §7 ... mehr lesen...