Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 BAO §207 Abs4 BAO §208 Abs1 lita BAO §208 Abs1 litc BAO §4 Abs2 Z2 EStG 1988 §108c Abs1 EStG 1988 §108c Abs3 EStG 1988 §108c Abs4 EStG 1988 §17 Abs3 EStG 1988 §4 Abs4 EStG 1988 §4 Abs4 Z4 EStG 1988 §4 Abs4 Z4a EStG 1988 §4 Abs4 Z4b BAO § 201 heute B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 BAO §207 Abs4 BAO §208 Abs1 litc EStG 1988 §108c Abs4 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 15. Februar 2006, Zl. 2002/13/0182, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 10. Juli 2002, der die mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. September 2001 ausgesprochene Rückforderung von Erhöhungsbeträgen zur Familienbeihilfe für den im Jänner 1991 geborenen Sohn der Beschwerdeführerin für den Zeitraum von November 1993 bis Juli 20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist in Österreich wohnhaft und nichtselbständig tätig. Seine Ehefrau und seine Kinder wohnen in Deutschland, wo die Ehefrau für die Kinder "Kindergeld" bezogen hat. Für Zeiträume von Jänner 1994 bis Dezember 1995 gewährte das Finanzamt dem Beschwerdeführer für die in Deutschland lebenden Kinder "nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72" Differenzzahlungen zwischen der (höheren) österreichischen Familienbeihilfe und der in Deutschla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §207 Abs4;BAO §209 Abs1;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita idF 1993/818;FamLAG 1967;
Rechtssatz: § 207 Abs. 4 BAO enthält Regelungen über die Verjährung des Rechts, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen zu fordern, aber keine Regelungen über die... mehr lesen...