1 Als Folge einer Außenprüfung schrieb das Finanzamt der Revisionswerberin mit den Körperschaftsteuerbescheiden 2013, 2014 und 2015, alle vom 27. Juni 2018, und mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2016 vom 11. Juli 2018 die Körperschaftsteuer 2013 bis 2016 vor, und zwar mitsamt einem Zuschlag gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 in Höhe von 25 % für jene Aufwendungen, bei denen die Empfänger trotz Aufforderung der Behörde nicht bekannt gegeben wurden. In weiterer Folge wurden für die Nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §205 Abs6 BAO §295a KStG 1988 §22 Abs3 BAO § 205 heute BAO § 205 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 205 gültig von 20.07.2022 bis 31.12.2022 zu... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist im Baugewerbe tätig. 2 Nach den Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts beantragte die Revisionswerberin am 18. Oktober 2007 die Auszahlung des sich auf ihrem Abgabenkonto befindlichen Steuerguthabens in Höhe von ca. 335.000 EUR. Aufgrund einer zu diesem Zeitpunkt anhängigen Außenprüfung und wegen der Vermutung, dass "Schwarzerlöse" erzielt worden seien und daraus Abgabennachforderungen im ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs6 litb; BAO § 205 heute BAO § 205 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 205 gültig von 20.07.2022 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...