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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §205 Abs6 litb;Rechtssatz
Ein Antrag iSd § 205 Abs. 6 lit. b BAO kann auch im Zuge eines Beschwerdeverfahrens gestellt werden (vgl. Ritz, BAO6, § 205 Tz 51; vgl. auch - zu einem Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO - VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). § 205 Abs. 6 lit. b BAO ermöglicht aber lediglich eine Herabsetzung von Nachforderungszinsen, nicht hingegen eine darüber hinausgehende Verzinsung eines Guthabens zugunsten des Abgabepflichtigen.Ein Antrag iSd Paragraph 205, Absatz 6, Litera b, BAO kann auch im Zuge eines Beschwerdeverfahrens gestellt werden vergleiche Ritz, BAO6, Paragraph 205, Tz 51; vergleiche auch - zu einem Antrag nach Paragraph 217, Absatz 7, BAO - VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Paragraph 205, Absatz 6, Litera b, BAO ermöglicht aber lediglich eine Herabsetzung von Nachforderungszinsen, nicht hingegen eine darüber hinausgehende Verzinsung eines Guthabens zugunsten des Abgabepflichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150005.J02Im RIS seit
22.02.2019Zuletzt aktualisiert am
19.04.2019