Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen die Beschwerdevorentscheidung des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 15.04.2024, GZ: xxx, betreffend die Vorschreibung der pauschalierten Nächtigungstaxe für die Jahre 2018 bis 2022 für das Objekt xxx, xxx, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Die Beschwerde wird unbegründet a b g e w i e s e n . II. römisch zwei. Eine ordentliche Revision an den Verwaltu... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerden 1.) des xxx und 2.) der xxx, beide wohnhaft in xxx, gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 28.10.2013, Mag.Zl.: xxx, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde des Herrn Norbert Jochum (Beschwerdeführer) als unbegründet römisch eins. Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird die ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.06.2014 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtL37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Kärnten
Norm: BAO §201 BAO §207 ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §2ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §3ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §4ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §5ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §6ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §7 ... mehr lesen...