Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, bezog in den Jahren 1989 und 1990 Spindelöl und Petroleum sowie im Winter 1989/90 25.017 l Gasöl. Am 18. Mai 1990 zog das Finanzamt im Betrieb des Beschwerdeführers aus einem 5.000 l Tank und einem LKW-Treibstofftank Proben zur Kontrolle einer allfälligen Vermischung von Mineralölen. Als Ergebnis der Prüfung stellte die Technische Untersuchungsanstalt der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (TUA) fest, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §201;MinStG 1981 §3 Abs1;MinStG 1981 §5;
Rechtssatz: Fehlen die für die Abgabenbemessung wesentlichen Ansätze, so genügt der
Spruch: des Abgabenbescheides nicht den Voraussetzungen des § 198 Abs 2 BAO (hier wurde im
Spruch: weder das für die Steuerberechnung maßgebende Eigengewicht des Mineralöls noch eine Fälligkeit ... mehr lesen...
Am 30. September 1991 begehrte die Beschwerdeführerin (die in den betreffenden Jahren Getränkesteuererklärungen abgegeben hatte) von der mitbeteiligten Marktgemeinde unter anderem für den Zeitraum vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1988 die Berücksichtigung sogenannter Außerortverkäufe (Außerortverbrauch). Dieses Anbringen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Fohnsdorf vom 30. Jänner 1992 unter Hinweis auf Art. II § 2 Abs. 3 der FAG-Nov. BGBl. 639/1991 als unzu... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;LAO Stmk 1963 §156 Abs1;LAO Stmk 1963 §156 Abs2;
Rechtssatz: Eine bereits eingetretene Verjährung steht der Neufestsetzung einer Abgabe gem § 153 Abs 2 Stmk LAO entgegen (Hinweis E 22.2.1995, 93/17/0187, 0201, 94/17/0144). European Case Law... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 25. April 1991 brachte die beschwerdeführende Partei bei der mitbeteiligten Gemeinde berichtigte Getränkeabgabeerklärungen ("Korrektur der Getränkesteuererklärungen") für den Zeitraum Jänner 1986 bis Februar 1991 ein. Auf Grund des von ihr ermittelten Anteiles von nicht im Ort konsumierten Getränken, die nicht getränkeabgabepflichtig seien, würden die Getränkesteuererklärungen für die einzelnen Abgabenzeiträume korrigiert, wobei sich die korrigierten Beträge durch... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführerin der M & K Ges.m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit von Jänner 1989 bis April 1989 entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von S 1,077.755,-- haftbar gemacht und zur Zahlung he... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenübe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17;
Rechtssatz: Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der Geschäftsführer seinen abgabenrechtlichen Pflicht... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/24 93/17/0248 1 Stammrechtssatz Die Regelungen betreffend die Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben in der Stmk LAO und in der Slbg LAO weichen von anderen verfahrensrechtlichen Regelunge... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/24 93/17/0248 2 Stammrechtssatz Unzutreffend ist die Auffassung der Beh, daß die Festsetzungswirkung nur im Fall einer dem Gesetz entspechenden Berichtigung eintritt. Die Stmk LAO differenziert nämlich nicht zwischen Selbstbemessungserklärunge... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 25. Mai 1991 brachte die beschwerdeführende Partei bei der mitbeteiligten Gemeinde berichtigte Getränkeabgabeerklärungen für den Zeitraum Jänner 1986 bis Februar 1991 ein. Die beschwerdeführende Partei machte rückwirkend geltend, zuviel Getränkeabgaben entrichtet zu haben, behauptete, in der Lage zu sein nachzuweisen, daß der "Fremdverbraucheranteil" in ihrer Filiale in H mehr als 65 % betrage und ersuchte darum, die zuviel bezahlten Beträge auf ihr Sparkassenkont... mehr lesen...
Eine Gastronomie GmbH als Lokalinhaberin und eine natürliche Person als Eigentümerin und Aufstellerin meldeten am 10. September 1990 einen Apparat "TV Lucky" an einem näher bezeichneten Aufstellungsort zur Vergnügungssteuer an, wobei sie diesen Apparat in die Kategorie "Apparat mit Spielergebnisanzeige (ausgenommen Fußballspiel- und Hockeyautomaten) sofern er nicht unter die Kategorie 6 fällt" mit einem Steuerbetrag pro begonnenem Kalendermonat von 3.000,-- S einordneten. Eine Revisio... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;
Rechtssatz: Die Regelungen betreffend die Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben in der Stmk LAO und in der Slbg LAO weichen von anderen verfahrensrechtlichen Regelungen insofern ab, als eine Durchbrechung der Festsetzungswirkung der Se... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 93/17/0130 2 (hier: gilt auch für das Tatbild des § 19 Abs 1 Wr VergnügungssteuerG 1987) ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Auffassung der Beh, daß die Festsetzungswirkung nur im Fall einer dem Gesetz entspechenden Berichtigung eintritt. Die Stmk LAO differenziert nämlich nicht zwischen Selbstbemessungserklärungen (Berichtigungen) je nach ihrer Wirkung, und diese ganz entscheiden... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149;VergnügungssteuerG Wr 1987 §14;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Anmeldung wird die Abgabenbehörde von den für die Bemessung der Steuer maßgebenden Angaben in Kenntnis gesetzt. Ist die Anmeldepflicht und die Bekanntgabe der abgabenrec... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde erteilte dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 2. Mai 1979 bis auf Widerruf die Bewilligung, die Getränke- und Speiseeissteuer ab 1. März 1979 auf Grund der Eingangsfakturen (= Sollbesteuerung) zu ermitteln. Diese Bewilligung wurde gemäß § 7 Abs. 4 des Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetzes vom 23. Oktober 1973, LGBl. Nr. 102 (im folgenden: TirGetrStG), mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 11... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §6;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §7 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §7 Abs4;LAO Tir 1984 §151;
Rechtssatz: Das Argument, die Regelbesteuerung stelle einen Mehraufwand für den Abgabepflichtigen dar, der im Hinblick auf die wirtscha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid vom 30. September 1992 wies die belangte Behörde die Berufung der N & Co. Ges.m.b.H in W gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1. April 1992 ab. Mit dem Bescheid vom 1. April 1992 war der genannten Unternehmerin gemäß § 6 Abs. 4 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 (VGSG) für das Halten eines Spielapparates der Type Admiral Megafruit im eigenen näher bezeichneten Betrieb mit der Möglichkeit der Erzielung eines Gewi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 17. Dezember 1993 schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß § 6 Abs. 4 des Vergnügungssteuergesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 43 (im folgenden: Wr VergnStG 1987), in der geltenden Fassung, für das Halten eines Spielapparates der Type "Streetfighter II" für den Zeitraum vom 23. April 1992 bis 31. Juli 1992 Vergnügungssteuer im Betrag von S 56.000,-- vor. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführerin ein Säumniszuschlag in der ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §18;
Rechtssatz: Eine materiell unrichtige Selbstbemessung ist durch bescheidmäßige Vorschreibung der Abgabe zu korrigieren. Der Erklärung eines Revisionsbeamten, wonach gegen die Selbstbemessung kein Einwand erhoben werde un... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §217;LAO Wr 1962 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §164 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040;VergnügungssteuerG Wr 1987 §14 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs3;
Rechtssatz: Für die Frage des Bestehens der Steuerpflicht nac... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1993, G 230-232/93, das Lustbarkeitsabgabezuschlagsgesetz 1950, LGBl. für die Steiermark Nr. 38, als verfassungswidrig auf und sprach aus, daß frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Wirksamkeit treten und das aufgehobene Gesetz nicht mehr anzuwenden ist. Diese Aussprüche wurden vom Landeshauptmann von Steiermark am 4. Februar 1994 mit LGBl. Nr. 5/1994 kundgemacht. Mit einer an die Stadtgemeinde Bruck an der M... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/25 92/17/0136 4 Stammrechtssatz Erweist sich die Selbstbemessung deshalb als nicht richtig (§ 149 Abs 2 OÖ LAO), weil die Abgabe zu hoch berechnet und einbezahlt wurde, ergeht gegenüber dem Haftungspflichtigen (von Amts wegen oder auf dessen A... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine Selbstbemessungserklärung vom Abgabepflichtigen nicht vorgenommen, ist die Abgabenbehörde aus dem Grunde des § 153 Abs 2 erster Satz erster Fall Stmk LAO zur Erlassung eines Abgabenbescheides gehalten. Auch in diesem Fall setzt die Erledigung des Rückerstattungsantrag... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148;LAO Stmk 1963 §153; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/21 89/17/0233 2 Stammrechtssatz Ist der Antrag auf Rückerstattung einer durch Selbstbemessung entrichteten Abgabe ausschließlich mit der Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet, so ist sein Inhal... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 29. März 1993 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß nach außenhin zur Vertretung berufenes Organ der näher bezeichneten GesmbH & Co KG schuldig erkannt, für den genannten Betrieb in Innsbruck in der Zeit vom 1. Jänner 1986 bis 15. Juni 1989 einen getränke- und speiseeissteuerpflichtigen Erlös von S 3,187.803,-- nicht erklärt, die darauf entfallende Getränkesteuer von S 318.780,--... mehr lesen...
Nach einer im Betrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Getränkesteuerprüfung (Niederschrift vom 16. Oktober 1991) und der schriftlichen Aufforderung zur Rechtfertigung vom 3. April 1992, mit der ihm die näher bezeichnete Verwaltungsübertretung nach § 10 Abs. 1 Getränkesteuergesetz für Wien 1971 (Wr GetrStG) zur Last gelegt wurde, erkannte der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien den Beschwerdeführer für schuldig, er habe es bis zum 16. Oktober 1991 unterlassen, die Getränkesteuer f... mehr lesen...