Entscheidungsgründe: I. An der 1984 gegründeten "Hotelvermietungsgesellschaft II bürgerlichen Rechts" war eine größere Anzahl von Personen mit Anteilen von insgesamt 40 Mio S beteiligt; 122 Beteiligte übergaben 1986 ihre Anteile im Nominale von rund 32 Mio S an die römisch eins. An der 1984 gegründeten "Hotelvermietungsgesellschaft römisch zwei bürgerlichen Rechts" war eine größere Anzahl von Personen mit Anteilen von insgesamt 40 Mio S beteiligt; 122 Beteiligte übergaben 1986 ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art144 Abs1 / Legitimation B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG 1988 §2 VwGG §63 Abs1 BAO §188 BAO §200 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...