Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx und der xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 09.09.2014, Zahl: 301/10/2008-GV-I, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx und der xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 09.09.2014, Zahl: 301/10/2008-GV-I, gemäß Paragraph 279, Absatz... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Spruchpunkt II. des Bescheides des Stadtrates der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 27.11.2013, Zahl: 61/8500–xxx-2013-2/Mag.Hu, womit für das an die Gemeindewasserversorgung anzuschließende Grundstück (Bauwerk) Parzelle xxx, GB xxx, ein Wasseranschlussbeitrag in Höhe von EUR 1.900,52, vorgeschrieben wurde, gemäß § 278 Bundesabgabenordnung (BAO) folgenden Das Landesverwaltun... mehr lesen...