Entscheidungen zu § 184 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1963/4/8 0364/62

Mit Tauschvertrag vom 17. Juni 1961 übergab ES an die beiden Beschwerdeführer im Tauschwege zwei aus dem Grundstücke 1396, EZ. 129 Grundbuch L. entstandene Trennstücke von zusammen 1.211 m2, wogegen die beiden Beschwerdeführer an ES zwei aus den Grundstücken 1374/5 und 1374/1 EZ. 129 Grundbuch L. entstandene Trennstücke von zusammen 1.185 m2 übergaben und außerdem nach Punkt VI des Vertrages „für die Differenz von 26 m2, sowie als Abgeltung dafür, daß die Parzelle durch den Tausch we... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1963

RS Vwgh 1963/4/8 0364/62

Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs4 BAO § 184 heute BAO § 184 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Vor der Entscheidung über die Sache muß gem § 183 Abs 4 BAO der Wortlaut des Gutachtens und der Name des Sach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1963

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