Entscheidungen zu § 149 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/6 91/14/0176

Der Beschwerdeführer war in den Jahren 1984 bis 1986 Gesellschafter der Firma C-G GesmbH in H. und der S-C GesmbH in W. Die letztgenannte Gesellschaft war ihrerseits an verschiedenen Gesellschaften mbH, darunter einer R GesmbH in W., beteiligt. Als Geschäftsführer war der Beschwerdeführer bei der C-G GesmbH seit ihrer Gründung im Jahre 1979, bei der S-C GesmbH ab Juli 1985, bei der R GesmbH seit 1985 sowie bei einer S GesmbH tätig. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.10.1992

RS Vwgh 1992/10/6 91/14/0176

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §149 Abs1;
Rechtssatz: Aus welchen Gründen ein Abgabepflichtiger der Schlußbesprechung fern bleibt, kommt dann keine entscheidende Bedeutung zu, wenn der Abgabepflichtige ausreichend Gelegenheit zur Mitarbeit und Aufklärung gehabt hätte, etwa durch Beantwortung der Stellungnahme des Prüfers zu den Berufungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.10.1992

RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0133

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §149 Abs1;
Rechtssatz: Wird wegen eines gegen einen Unternehmer anhängigen Finanzstrafverfahrens und wegen iZ damit ihm gegenüber erlassener Abgabenbescheide eine bei ihm angesetzte Betriebsprüfung unterbrochen und in der Folge nicht mehr fortgesetzt, ist es nicht rechtswidrig, wenn es in einem solchen Fall zu einer Schlußbesprechung iSd § 149 Abs 1 B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1986

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