RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0133

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §149 Abs1;

Rechtssatz

Wird wegen eines gegen einen Unternehmer anhängigen Finanzstrafverfahrens und wegen iZ damit ihm gegenüber erlassener Abgabenbescheide eine bei ihm angesetzte Betriebsprüfung unterbrochen und in der Folge nicht mehr fortgesetzt, ist es nicht rechtswidrig, wenn es in einem solchen Fall zu einer Schlußbesprechung iSd § 149 Abs 1 BAO nicht mehr kam bzw nicht mehr kommen konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150133.X06

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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