Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Verwaltungsdirektor an der Hochschule für Bodenkultur in Wien nichtselbständig erwerbstätig und übt außerdem den Beruf eines Schriftstellers aus. Seine Gattin ist Eigentümerin eines Verlages. Im Jahre 1963 erwarb der Beschwerdeführer in Niederösterreich eine land- und forstwirtschaftliche Grundfläche von 10.5 ha, auf der sich verschiedene Baulichkeiten befanden, so auch ein Wohnhaus im Rohbau. In Erklärungen über gesondert festzustellende Einkünfte (§ 187... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §148 BAO §151 BAO §71 BAO § 148 heute BAO § 148 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 148 gültig von 20.07.2022 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...