Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §147;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
FJ 1988/4, 66;
ÖStZ 1988/21, S 318;
Rechtssatz: Die Ausschüttung eines Mehrbetrages an Gewinn, der sich - veranlaßt durch eine abgabenbehördliche Prüfung - erst aus einer Bilanzänderung im handelsrechtlichen Sinn bzw einer Bilanzber... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Zahnarzt hatte zunächst beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der belangten Behörde (Finanzamt L.) erhoben. Der Verfassungsgerichtshof lehnte jedoch die Behandlung der Beschwerde mit Beschluß vom 23. November 1984, B 153/84, ab. In der antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde sowie im weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof brachte der Beschwerdeführer vor, i... mehr lesen...
Index: Faktische Amtshandlung, VwGG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs2BAO §143 Abs2BAO §144 Abs2BAO §147BAO §151BAO §164 Abs2
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist lediglich verhalten, den Abgabenbehörden die Einsicht in seine Unterlagen (Unterlagen seines Betriebes) zu gewähren bzw deren Prüfung zu dulden. Er ist aber ohne Beschlagnahme nicht verpflichtet, die Gewahrsame darüber auf... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind seit 28. Juli 1966 miteinander verheiratet und hatten im Jahre 1966 ihren Wohnsitz in Wien. Der Erstbeschwerdeführer bezog Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die Zweitbeschwerdeführerin war bis zum 31. Mai 1966 an einer Personengesellschaft beteiligt, die ein Saunaunternehmen betrieb. Mit Wirkung vom 31. Mai 1966 veräußerte die Zweitbeschwerdeführerin ihren Anteil an der Gesellschaft einschließlich eines Liegenschaftsanteiles. Auf Grund des Ergebnisse... mehr lesen...