Entscheidungen zu § 133 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1984/11/14 1Ob33/84

Mit Vertrag vom 27. 8. 1981 kaufte der Kläger das Unternehmen seines Vaters Friedrich W, das die Erzeugung von Papiersäcken und den Großhandel mit Papier- und Plastikwaren zum Gegenstand hat, durch Übernahme des negativen Kapitalkontos von 3 067 892.71 S. Im Verlassenschaftsverfahren nach seinem am 2. 10. 1981 verstorbenen Vater (10 A 724/81 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien) gab der Kläger vor dem Gerichtskommissär Dr. Willibald B auf Grund des (nicht datierten) Testamentes die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1984

RS OGH 1984/11/14 1Ob33/84

Norm: BAO §115BAO §119BAO §133BAO §138
Rechtssatz: Die Abgabenerklärung ist ein Anbringen des Abgabenpflichtigen in Entsprechung der ihn gemäß §119 BAO treffenden Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht. Die Behörde hat - bei Zutreffen der Voraussetzungen - auch zugunsten des Abgabepflichten von seiner Erklärung abzuweichen, was er auch noch im Rechtsmittel geltend machen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1984

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