RS OGH 1984/11/14 1Ob33/84

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Veröffentlicht am 14.11.1984
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Rechtssatz

Die Abgabenerklärung ist ein Anbringen des Abgabenpflichtigen in Entsprechung der ihn gemäß §119 BAO treffenden Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht. Die Behörde hat - bei Zutreffen der Voraussetzungen - auch zugunsten des Abgabepflichten von seiner Erklärung abzuweichen, was er auch noch im Rechtsmittel geltend machen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0053287

Dokumentnummer

JJR_19841114_OGH0002_0010OB00033_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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