RS OGH 1984/11/14 1Ob33/84

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Veröffentlicht am 14.11.1984
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Norm

BAO §115
BAO §119
BAO §133
BAO §138

Rechtssatz

Die Abgabenerklärung ist ein Anbringen des Abgabenpflichtigen in Entsprechung der ihn gemäß §119 BAO treffenden Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht. Die Behörde hat - bei Zutreffen der Voraussetzungen - auch zugunsten des Abgabepflichten von seiner Erklärung abzuweichen, was er auch noch im Rechtsmittel geltend machen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0053287

Dokumentnummer

JJR_19841114_OGH0002_0010OB00033_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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