Der Beschwerdeführer betrieb (nach eigenem Vorbringen seit dem Jahr 1956) als Einzelunternehmer den Handel bzw. das Leasinggeschäft mit selbst importierten Mikrowellenherden, Großkücheneinrichtungen und diversen Automaten. Der Gewinn wurde gemäß § 5 EStG ermittelt. Im Jahr 1979 nahm der seit Jahren im Spielautomatenhandel tätige Kurt K. geschäftlichen Kontakt mit dem Beschwerdeführer auf. Es wurde vereinbart, englische Spielautomaten zu importieren und in Österreich zu verkaufen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §128 Abs3; BAO §129 Abs4; BAO §184 Abs3 impl; BAO § 128 heute BAO § 128 gültig ab 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 BAO § 128 gültig von 14.01.2010 bis 30.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...