Entscheidungen zu § 126 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/28 2002/15/0110

Im Zuge einer ab 25. April 2001 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin die Feststellung, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1995 ein landwirtschaftliches Grundstück in S gekauft. Dieses sei in der Folge in Bauland umgewidmet und parzelliert worden. Der Beschwerdeführer habe bis 1999 die Parzellen mit einer Ausnahme abverkauft. Auf dieser einen verbleibenden Parzelle habe er ein Objekt mit vier Wohneinheiten gebaut, welche er seit 1999 vermiete. Im Jahr 1999 sei de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2005

RS Vwgh 2005/1/28 2002/15/0110

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126 Abs1;BAO §126 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Betriebsvermögensvergleich ist die allgemeine Gewinnermittlungsart (Hinweis E 25. Februar 1997, 95/14/0112). Wenn ein Abgabepflichtiger nicht durch in den Veranlagungsjahren geführte Aufschreibungen für seinen Gewerbebetrieb die Wahl zwis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2005

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