Entscheidungen zu § 125 Abs. 5 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1986/10/21 86/14/0021

Der Großvater des Beschwerdeführers erwarb im Jahre 1920 einen rund 60 ha großen inländischen forstwirtschaftlichen Teilbetrieb (im folgenden auch kurz „Forstbetrieb“ genannt) um den Kaufpreis von 50.000 Kronen. Der Betrieb ging in der Folge jeweils unentgeltlich auf den Vater und 1967 auf den Beschwerdeführer selbst über. Der Einheitswert des Forstbetriebes betrug zum 1. Jänner 1940 RM 2.122 und zum 1. Jänner 1980 S 198.000,--. Der Gewinn aus dem Forstbetrieb wurde stets durch Einnah... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0021

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: § 125 Abs 5 BAO enthält lediglich die Berechtigung, das stehende Holz bei der jährlichen Bestandsaufnahme außer Ansatz zu lassen und betrifft daher nicht die Veräußerungsgewinnermittlung. Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht erschlossen werden, es käme mangels Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0021

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht abgeleitet werden, daß Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des "stehenden Holzes" sofort als Betriebsausgaben abzusetzen wären. § 125 Abs 5 BAO eröffnet zwar dem Steuerpflichtigen im Hinblick auf die oft s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

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