Entscheidungen zu § 125 Abs. 5 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0021

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: § 125 Abs 5 BAO enthält lediglich die Berechtigung, das stehende Holz bei der jährlichen Bestandsaufnahme außer Ansatz zu lassen und betrifft daher nicht die Veräußerungsgewinnermittlung. Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht erschlossen werden, es käme mangels Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0021

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht abgeleitet werden, daß Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des "stehenden Holzes" sofort als Betriebsausgaben abzusetzen wären. § 125 Abs 5 BAO eröffnet zwar dem Steuerpflichtigen im Hinblick auf die oft s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

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