Entscheidungen zu § 120 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

11 Dokumente

Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 2005/7/26 11Os23/04

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Entscheidung | OGH | 26.07.2005

TE OGH 2001/11/6 14Os125/01

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Entscheidung | OGH | 06.11.2001

TE OGH 2001/8/31 14Os79/99

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Entscheidung | OGH | 31.08.2001

RS OGH 2001/8/31 14Os79/99

Norm: BAO §119BAO §120BAO §139
Rechtssatz: Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht endet keineswegs mit der Abgabenerklärung. Vielmehr ist der Abgabepflichtige, der nachträglich erkennt, dass er seiner Vollständigkeits- oder Wahrheitspflicht nicht voll entsprochen und dies zu einer Verkürzung von Abgaben geführt hat oder führen kann, verpflichtet, der zuständigen Abgabenbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.2001

RS OGH 2001/8/31 14Os79/99

Norm: BAO §83BAO §119BAO §120FinStrG allg
Rechtssatz: Der Offenlegungs- und Wahrheits- pflicht unterliegen nicht nur die Abgabepflichtigen, sondern auch deren (gewillkürte) Vertreter (§ 83 BAO). Bei Verletzung der Anzeige- und Wahrheitspflicht durch die Einreichung von Erklärungen oder sonstigen Anbringen durch einen bevollmächtigten Vertreter kann dieser neben dem Abgabepflichtigen als Verantwortlicher im Sinn des § 119 BAO, damit auch als Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.2001

RS OGH 2001/8/31 14Os79/99

Norm: BAO §119BAO §120
Rechtssatz: Die Erfüllung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dient - zum Unterschied von der Anzeigepflicht - dazu, der Abgabenbehörde die näheren Umstände und die Einzelheiten des jeweils verwirklichten Steuertatbestands so mitzuteilen, dass die Abgabe bemessen werden kann. Entscheidungstexte 14 Os 79/99 Entscheidungstext OGH 31.08.2001 14 Os 79/99 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.2001

TE OGH 2000/8/29 14Os33/00

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Entscheidung | OGH | 29.08.2000

RS OGH 1998/4/21 11Os194/97, 14Os33/00, 14Os125/01, 11Os23/04, 13Os124/10z, 11Os100/15p, 13Os105/15p

Norm: AlVG §50 Abs1BAO §119BAO §120
Rechtssatz: Die Offenlegungspflicht beschränkt sich auf abgabenrelevante Umstände. Darüberhinausgehende für den Steuertatbestand nicht maßgebliche Informationen (etwa über ein strafrechtlich zu ahndendes Verhalten des Abgabeschuldners beim Vertrieb) sind für die Steuerbemessung irrelevant und daher vom Abgabepflichtigen nicht gefordert. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1998

TE OGH 1998/4/21 11Os194/97

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Entscheidung | OGH | 21.04.1998

TE OGH 1996/7/4 15Os48/96 (15Os53/96)

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Entscheidung | OGH | 04.07.1996

RS OGH 1996/7/4 15Os48/96 (15Os53/96), 13Os118/18d

Norm: BAO §119BAO §120FinStrG §33
Rechtssatz: Eine Verletzung der in §§ 119, 120 BAO normierten Pflichten stellt eine straflose Nachtat zu der bereits durch Abgabe unrichtigen Steuererklärungen begangenen - vorerst noch in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenen - Abgabenverkürzung dar. Entscheidungstexte 15 Os 48/96 Entscheidungstext OGH 04.07.1996 15 Os 48/96 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1996

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