Entscheidungen zu § 104 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1963/11/12 1751/62

Das Finanzamt für Körperschaften in Wien stellte in zwei Bescheiden vom 9. August 1961 fest, daß der Beschwerdeführer gemäß den §§ 103 und 109 AO als Geschäftsführer für unbeglichene Abgabenrückstände aus dem Steuerkonto der WR Gesellschaft m.b.H. in Wien VI, M-gasse 20, hafte. Über das Vermögen der Gesellschaft war am 8. November 1960 der Konkurs eröffnet worden. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, den Abgabenrückstand, im Falle des ersten Bescheides einen Betrag von S 476.507,2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1963

RS Vwgh 1963/11/12 1751/62

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §104 Abs3 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1443/56 E 24. Mai 1960 VwSlg 2241 F/1960 RS 1 Stammrechtssatz Bevor die Finanzbehörden die Zustellung eines Abgabenbescheides im Wege der öffentlichen Bekanntmachung veranlassen, müssen sie den Aufenthalt des Steuerpflichtigen zu ermitteln versuchen. Sie dürfe sich dabei nicht mit den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1963

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