Das Finanzamt für Körperschaften in Wien stellte in zwei Bescheiden vom 9. August 1961 fest, daß der Beschwerdeführer gemäß den §§ 103 und 109 AO als Geschäftsführer für unbeglichene Abgabenrückstände aus dem Steuerkonto der WR Gesellschaft m.b.H. in Wien VI, M-gasse 20, hafte. Über das Vermögen der Gesellschaft war am 8. November 1960 der Konkurs eröffnet worden. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, den Abgabenrückstand, im Falle des ersten Bescheides einen Betrag von S 476.507,... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §104 Abs3 implizit BAO § 104 heute BAO § 104 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 104 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ... mehr lesen...