RS Vwgh 1963/11/12 1751/62

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Veröffentlicht am 12.11.1963
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §104 Abs3 implizit

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1443/56 E 24. Mai 1960 VwSlg 2241 F/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Bevor die Finanzbehörden die Zustellung eines Abgabenbescheides im Wege der öffentlichen Bekanntmachung veranlassen, müssen sie den Aufenthalt des Steuerpflichtigen zu ermitteln versuchen. Sie dürfe sich dabei nicht mit den Mitteilungen des Zustellorgans auf dem Rückscheinbrief aus Anlaß der vergeblich versuchten Zustellung begnügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001751.X00

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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