IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde von Herrn A, aus ***, ***, und Herrn B, aus ***, vom 15. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 9. Dezember 2020, mit welchem eine Berufung vom 15. Oktober 2020 gegen einen Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde *** vom 15. September 2020, betreffend die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe, als verspät... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger betreffend die mit Schriftsatz vom 22. Juli 2019 von Frau A, im eigenen Namen eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt St. Pölten vom 24. Juni 2019, Zl. ***, betreffend die Abweisung der Berufung von Frau A; vom 27. Februar 2019 (ausschließlich gegenüber Frau A, persönlich) im Verfahren betreffend „Neuberechnung einer Kanaleinmündungsabgab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §3 BAO §93 BAO §101 BAO §279 ZustG §9 BAO § 93 heute BAO § 93 gültig ab 01.01.1962 BAO § 101 heute BAO... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §3 BAO §93 BAO §101 BAO §279 ZustG §9 BAO § 93 heute BAO § 93 gültig ab 01.01.1962 BAO § 101 heute BAO... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §3 BAO §93 BAO §101 BAO §279 ZustG §9 BAO § 93 heute BAO § 93 gültig ab 01.01.1962 BAO § 101 heute BAO... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §3 BAO §93 BAO §101 BAO §279 ZustG §9 BAO § 93 heute BAO § 93 gültig ab 01.01.1962 BAO § 101 heute BAO... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde von 1. Herrn A, nunmehr vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, vom 25. Oktober 2017 und 2. Frau C, ***, ***, vom 18.10.2018, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 17. September 2018, Zl. ***, mit welchem der Berufung des Erstbeschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgeme... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.03.2020 Norm: BAO §4BAO §101BauO NÖ 1996 §10BauO NÖ 1996 §39
Rechtssatz: Ergeht ein inhaltlich einheitlicher Bescheid gegenüber mehreren Adressaten, wird jedoch den Erfordernissen des § 101 Abs 1 BAO nicht entsprochen, so kann der Bescheid nur jedem Adressaten gegenüber einzeln mit der Zustellung einer eigenen Ausfertigung an diesen in Wirksamkeit treten. Das Recht gegen e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.03.2020 Norm: BAO §4BAO §101BauO NÖ 1996 §10BauO NÖ 1996 §39
Rechtssatz: Der Umstand, dass jemand in den Besitz einer Ausfertigung eines Bescheides kommt, ist von einer formellen Zustellung und damit wirksamen Erlassung des Bescheides zu unterscheiden. Eine Weitergabe der einzigen Bescheidausfertigung an den weiteren Bescheidadressaten vermag diesem gegenüber eine Zustellu... mehr lesen...