Entscheidungen zu § 101 BAO

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/3/4 LVwG-AV-1189/001-2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde von 1. Herrn A, nunmehr vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, vom 25. Oktober 2017 und 2. Frau C, ***, ***, vom 18.10.2018, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 17. September 2018, Zl. ***, mit welchem der Berufung des Erstbeschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgeme... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 04.03.2020

RS Lvwg 2020/3/4 LVwG-AV-1189/001-2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.03.2020 Norm: BAO §4BAO §101BauO NÖ 1996 §10BauO NÖ 1996 §39
Rechtssatz: Ergeht ein inhaltlich einheitlicher Bescheid gegenüber mehreren Adressaten, wird jedoch den Erfordernissen des § 101 Abs 1 BAO nicht entsprochen, so kann der Bescheid nur jedem Adressaten gegenüber einzeln mit der Zustellung einer eigenen Ausfertigung an diesen in Wirksamkeit treten. Das Recht gegen e... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 04.03.2020

RS Lvwg 2020/3/4 LVwG-AV-1189/001-2018

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.03.2020 Norm: BAO §4BAO §101BauO NÖ 1996 §10BauO NÖ 1996 §39
Rechtssatz: Der Umstand, dass jemand in den Besitz einer Ausfertigung eines Bescheides kommt, ist von einer formellen Zustellung und damit wirksamen Erlassung des Bescheides zu unterscheiden. Eine Weitergabe der einzigen Bescheidausfertigung an den weiteren Bescheidadressaten vermag diesem gegenüber eine Zustellu... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 04.03.2020

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