Norm: StGB §156FinStrG §11 Fall3BAO §7BAO §1BAO §224
Rechtssatz: Der Beitragstäter (§ 11 dritter Fall FinStrG) eines vorsätzlichen Finanzvergehens wird nicht schon mit dessen Vollendung zum (Gesamt-)Schuldner der Republik Österreich. Vielmehr setzt dessen Haftung für die Abgabenschuld gemäß § 11 BAO zunächst eine rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren voraus. Erst dann kann die Haftung mit (konstitutiv wirkendem) Haftungsbescheid (... mehr lesen...
Norm: BAO §1EO §1 Z13 IILKO §12 Abs1
Rechtssatz: Öffentliche Abgaben im Sinn des § 12 Abs 1 KO sind - unabhängig von der Bezeichnung, die hiefür in einem Gesetz oder im Sprachgebrauch verwendet wird - Geldleistungen, die zur Bestreitung eines im öffentlichen Interesse gelegenen Aufwandes unmittelbar auf Grund eines Gesetzes an eine Gebietskörperschaft oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts zu entrichten sind und von dieser mit Ho... mehr lesen...