Entscheidungen zu § 15 WVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1984/12/4 5Ob51/84

Norm: MRG §4MRG §8 Abs2WVG §15
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Duldung von Eingriffen in die Mietrechte in § 8 Abs 2 MRG müssen als Ausbau der Regelung des § 15 WVG verstanden werden. Die Nützlichkeit der Verbesserung ist auch an den Vorschriften des WVG zu messen. Als "Verbesserungsarbeiten" an allgemeinen Teilen des Hauses sind nur "nützliche Verbesserungen" nach § 4 MRG anzusehen. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.12.1984

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