Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit am 16.06.2026 mündlich verkündeten, am 16.07.2026 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis, Gz. W170 2345748-1/19E, wurde der Richter des Verwaltungsgerichts Wien XXXX (in Folge: Antragsteller), über Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien vom 02.06.2026, VGW-DI-592/2024-37, suspendiert. 1.1. Mit am 16.06.2026 mündlich verkündeten, am 16.07.2026 ... mehr lesen...