IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Mag. Lammer über den Vorlageantrag des Herrn Gerhard E. gegen die Beschwerdevorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, vom 2.4.2014, Zahl: MA 40 – SRS 239.642/14, mit der die Beschwerde gegen die Ablehnung betreffend Hilfe in besonderen Lebenslagen (SH/2014/135346-001) als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Der Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung v... mehr lesen...