Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 DO 1994

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2026/7/16 W170 2345748-1

Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist Mitglied des bzw. Richter am Verwaltungsgericht Wien, er bekleidet dieses Amt seit dem 01.01.2014. 1.1. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist Mitglied des bzw. Richter am Verwaltungsgericht Wien, er bekleidet dieses Amt seit dem 01.01.2014. 1.2. Mit Antrag des Präsidenten des Verwaltung... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.07.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2025/2/11 W170 2272837-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.02.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/4 W170 2272837-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Strafantrag vom 01.06.2023, MDR-DI-1255137-2022, wurde von der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) dem zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand befindlichen Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien, XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter), zur Last gelegt, in zahlreichen, näher bezeichneten Verfahren nicht nachvollziehbare Verfahrensstillstände bzw. Rückstände bei der schriftli... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/24 W136 2226263-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand und bisheriges Verfahren: römisch eins. Verfahrensgegenstand und bisheriges Verfahren: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes XXXX (in Folge: Verwaltungsgericht) über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag des stellvertretenden Disziplinaranwaltes XXXX (in Folge: Disziplinaranwalt) gegen XXXX (in Folge: Beschul... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/9 W136 2226263-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes XXXX über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag des stellvertretenden Disziplinaranwaltes der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwalt) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter); diesem wird im Strafantrag vorgeworfen, in acht näher genannten, vom ihm als Richter des Verwaltungsgerichtes XXXX geführten V... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.07.2020

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