Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 BSpG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/3/29 5Ob45/04k

Entscheidungsgründe: Der Zweitnebenintervenient ist der Vater des Klägers. Er hat Ende Dezember 1991 in Vertretung (im Namen) des damals noch minderjährigen (am 10. September 1973 geborenen) Klägers bei der Beklagten einen Bausparvertrag abgeschlossen und in der Folge aus seinem eigenen Vermögen (durch Abbuchungen von seinem Konto) die Ansparraten gezahlt. Nach Ablauf des Vertrages Ende 1997 erwirkte der Zweitnebenintervenient bei der Beklagten die Überweisung des Sparguthabens au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.03.2004

RS OGH 2004/3/29 5Ob45/04k

Norm: BSpG §1 Abs2
Rechtssatz: Schließt der Erziehungsberechtigte im Namen des Minderjährigen einen Bausparvertrag ab und leistet er in der Folge aus seinem Vermögen Einzahlungen auf das Ansparkonto, so macht es für die Bausparkasse keinen Unterschied, ob der Erziehungsberechtigte bei seinen Einzahlungen im Namen des Minderjährigen oder als Drittzahler iSd § 1422 ABGB handelte. Ob dem Minderjährigen die auf das Bausparkonto gelangten Vermögensw... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2004

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